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ARCHITEKTUR

Am Anfang eines lebenslangen Lernens im Beruf steht die zeitlich wie inhaltlich konzentrierte, praxisnahe Ausbildung des Studiums der Architektur. Dieses ist im Studiengang Architektur an der HTWK Leipzig an aktuellen Berufsbildern und Arbeitsfeldern europäischer Architekten orientiert. Künstlerische, technische, wirtschaftliche, soziale und kommunikative Kernkompetenzen werden vermittelt und trainiert. Die verwandte Arbeitsweise entspricht der internationalen Praxis. Sie umfasst Einzel-, Team- und Atelierarbeit. Auslandserfahrungen durch Gaststudien und Exkursionen unterstützen die notwendige globale Ausrichtung der Lehre ebenso wie die Integration von Fremdsprachen im Lehrplan.

Entwurfsprojekte, verstanden als ganzheitliche Untersuchungen und Gestaltungen des menschlichen Lebensraums in Stadt und Landschaft, stehen dabei im Mittelpunkt der Lehre und verbinden alle beteiligten Einzeldisziplinen.

Thematisiert werden in der Regel gesellschaftsrelevante Fragen und Probleme, die nach der architektonischen Bearbeitung im Seminar wieder der öffentlichen Kritik gestellt werden. Dies geschieht bevorzugt durch Ausstellungen, Wettbewerbsbeteiligungen und Veröffentlichungen, wodurch die Praxisnähe und Relevanz der Ausbildung ständiger Überprüfung unterliegt.

Der Absolvent verfügt neben den zeitgemäßen Berufskenntnissen und Fähigkeiten über hinreichende kritische Kompetenz, sich auch zukünftig den schnell wandelnden gesellschaftlichen und beruflichen Rahmenbedingungen gegenüber offen und produktiv zu verhalten, wie es im o.g. Zitat angesprochen ist.

Die bestandene Eignungsprüfung ist die Voraussetzung für die Bewerbung zum Architekturstudium. Mit ihr wird die notwendige Begabung für ein Architekturstudium überprüft.

Die Anmeldung für die Eignungsprüfung erfolgt beim Dezernat Studienangelegenheiten ab Januar. Die Eignungsprüfung findet in der Regel im April für das kommende Wintersemester statt. Der Termin wird Ihnen rechtzeitig mitgeteilt. Dabei haben die Bewerber Fragen zur baugeschichtlichen und architektonischen Allgemeinbildung sowie zu ihrem Berufswunschbild schriftlich zu beantworten und gestellte Aufgaben zeichnerisch zu lösen. Über die bestandene Eignungsprüfung erhalten die Bewerber eine schriftliche Bestätigung. Sie ist ein notwendiger Bestandteil der Bewerbung.

BACHELOR Studieninhalt / Schwerpunkt

Studienaufbau :

Bachelorstudium: 1. bis 6. Semester
                             Bachelorarbeit: 6. Semester

Das Bachelorstudium schließt nach 6 theoretischen Semestern mit der Bachelorarbeit ab. Die 18 Wochen Praktika gliedern sich in einen 6-wöchigen baupraktischen Teil, der bis zur Einschreibung und einen 12-wöchigen büropraktischen Teil, der bis zum Beginn der Bachelorarbeit nachgewiesen sein muss. Das Bachelorstudium vermittelt die Grundkenntnisse der Planung und Konstruktion, Gestaltung, Baugeschichte, Denkmalpflege sowie die Einführung in die architektonische Entwurfspraxis. Dabei sollen das räumliche Vorstellungsvermögen, das kritische Formgefühl und das Darstellungsvermögen sowie die praktisch-technischen Fähigkeiten gefestigt werden.

Darüber hinaus sind Wahlpflichtfächer zu wählen aus den Gebieten:

  •      Entwerfen
  •      Darstellung und Gestaltung
  •      Konstruktion und Technik
  •      Architekturgeschichte, -theorie und Denkmalpflege
  •      Projektmanagement


Es wird der „Spezialist für das Ganze“ ausgebildet d.h. die Fähigkeit, die Planungsbeiträge aller am Bau Beteiligten in einem Projekt zu vereinigen und integrativ zu einem erfolgreichen Ergebnis zu führen.

 
Berufsbild/Einsatzmöglichkeiten:

Der Umfang von Bauaufgaben ergibt vielfältige Betätigungsmöglichkeiten. Diese bieten sich in freien Architektur- und Planungsbüros, in Wohnungs- und Siedlungsgesellschaften, Bau- und Immobiliengesellschaften, Unternehmen mit eigenen Bau- und Planungsabteilungen sowie im Öffentlichen Dienst. Tätigkeitsfelder sind dabei vor allem die unterstützende Arbeit im Entwurfs- und Ausführungsbereich, in der Bauvorbereitung und -leitung, in der Bauplanung, Bauforschung und Lehre.

Die Standesbezeichnung Architekt darf nur der führen, der ein eingetragenes Mitglied einer Länder-Architektenkammer ist. Das Bachelorstudium berechtigt nicht dazu, diesen Titel zu führen. Erst das auf den Bachelor folgende Masterstudium und der zusätzliche Nachweis berufspraktischer Tätigkeit berechtigen zur Führung des Titels. Die genauen Voraussetzungen für die Eintragung sind in den Architektengesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt.

MASTER Studieninhalt / Schwerpunkte

Studienaufbau:

Masterstudium: 1. bis 4. Semester
                          Masterarbeit: 4. Semester

Zum Masterstudium gehören vier theoretische Semester, die konsekutiv auf ein Bachelorstudium aufbauen. Das Studium wird mit der Masterarbeit abgeschlossen. Es soll die Studierenden dazu führen, ihre eigenständige Haltung gegenüber der Architektur durch spezifische wissenschaftliche und künstlerisch-kreative Methoden weiterzuentwickeln, mit dem Ziel der Erlangung eines international anerkannten Abschlusses. Das Masterstudium vermittelt vertiefende Grundlagen und deren weitgehend eigenständige Anwendung beim Entwerfen von Gebäuden, bei der städtebaulichen Planung und bei der Planung für die Baudurchführung. Darüber hinaus sind spezialisierte Wahlpflichtfächer zu wählen aus den Gebieten:

  •       Entwerfen
  •       Darstellung und Gestaltung
  •       Konstruktion und Technik
  •       Architekturgeschichte, -theorie und Denkmalpflege
  •       Projektmanagement


Diese sollen zu weitgehend selbständigem Umgang mit allen Themen im Bereich des Bauens und der Baukultur führen.

Die partnerschaftlichen Beziehungen zu Hochschulen in China, Japan, USA und einigen anderen Ländern ermöglichen den Studierenden einen Studienabschnitt im Ausland bei Anerkennung der dort nachgewiesenen Leistungen zu absolvieren.

Es wird der „Spezialist für das Ganze“ ausgebildet, d.h. die Fähigkeit, die Planungsbeiträge aller am Bau Beteiligten in einem Projekt zu vereinigen und integrativ zu einem erfolgreichen Ergebnis zu führen.
 
 
Berufsbild/Einsatzmöglichkeiten:

Der Umfang von Bauaufgaben ergibt vielfältige Betätigungsmöglichkeiten. Diese bieten sich in freien Architektur- und Planungsbüros, in Wohnungs- und Siedlungsgesellschaften, Bau- und Immobiliengesellschaften, Unternehmen mit eigenen Bau- und Planungsabteilungen sowie im Öffentlichen Dienst. Tätigkeitsfelder sind dabei vor allem die eigenständige Arbeit im Entwurfs- und Ausführungsbereich, in der Bauvorbereitung und -leitung, in der Bauplanung, Bauforschung und Lehre.

Die Standesbezeichnung Architekt darf nur der führen, der ein eingetragenes Mitglied einer Länder-Architektenkammer ist. Das Masterstudium berechtigt nicht dazu, diesen Titel zu führen. Erst der zusätzliche Nachweis berufspraktischer Tätigkeit berechtigt zur Führung des Titels. Die genauen Voraussetzungen für die Eintragung sind in den Architektengesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt.

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